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Nach 8 Jahren ist es Zeit für den Rauchmeldertausch gemäß DIN 14675!

Seit Januar 2015 ist es amtlich: Die DIN 14675 fordert neben den definierten Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen periodische Austauschzyklen der Rauchmelder. "Dabei gilt ergänzend zu den Festlegungen in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):

a) Wird bei der jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Brandmelders ein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren verwendet, mit welchem das vom Hersteller nach dem entsprechenden Teil der DIN EN 54 festgelegte Ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen werden kann, so kann der Brandmelder bis zu dem Zeitpunkt im Einsatz bleiben, bei dem eine nicht zulässige Abweichung festgestellt wird.

b) Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung mit Anzeige bei einer zu großen Abweichung können bis acht Jahre im Einsatz bleiben, wenn die Funktionsfähigkeit des Melders nachgewiesen ist, bei deren Überprüfung vor Ort jedoch nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt. Diese Brandmelder müssen nach dieser Einsatzzeit ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.

c) Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung, bei deren Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt, müssen jedoch spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden."

Gerade weil Einflussfaktoren wie extreme Umgebungsbedingungen z.B. Wärme und Feuchtigkeit oder Verschmutzung der Messkammer dazu beitragen, dass der natürliche Alterungsprozess der elektronischen Bauteile beschleunigt und so die Funktionssicherheit des Brandmelders beeinträchtigt wird. Schlussendlich arbeitet die gesamte Brandmeldeanlage nur so zuverlässig, wie es die Melder tun. Das gilt verbindlich für alle Anlagen, die ab Dezember 2006 in Betrieb gesetzt wurden. Wer nicht nach der DIN 14675 handelt, könnte im Schadensfall ein erhöhtes Haftungsrisiko haben.

Mit dem Brandmeldertausch gemäß DIN 14675 erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht für die folgenden 8 Jahre. Gut zu wissen, dass für uns als Facherrichter / Instandhalter der Brandmeldertausch reine Formsache ist. Am besten gleich anrufen unter 06205 / 16127 und Termin vereinbaren!