Planerstellung

Wenn gesetzliche bzw. baurechtliche Vorgaben Pläne fordern …
Kein Problem! Wir erstellen für Sie Pläne für den vorbeugenden Brandschutz. Machen Sie Pläne – mit uns!

Häufig müssen auf Grund gesetzlicher bzw. baurechtlicher Vorgaben Pläne für den vorbeugenden Brandschutz erstellt werden. Sie dienen u.a. der Dokumentation der objektbezogenen, erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.

Richtig produktiv! Pläne für den vorbeugenden Brandschutz werden in unserem Hause mit dem CAD Programm AutoCAD LT angefertigt. AutoCAD LT basiert auf AutoCAD, einer Designplattform, die seit mehr als 30 Jahren für Zuverlässigkeit steht. Das Zeichenprogramm für Windows und Mac ermöglicht schnelleres und effizienteres Arbeiten, da der Aufwand für die Planerstellung auf ein Minimum reduziert wird. 

Brandschutzpläne / Brandschutzvisualisierungspläne

Der Begriff Brandschutzplan wird teilweise auch als übergeordneter Begriff für die Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne benutzt. Der Brandschutzplan als Visualisierungsplan im Kontext des Brandschutzkonzeptes bzw. -nachweises ist ein Grundrissplan (oder auch Schnitt), in dem die brandschutztechnischen Anforderungen an die raumabschließenden Bauteile (Wände, Öffnungen), die Rettungswege sowie alle maßgeblichen Alarmierungseinrichtungen (Hausalarm-, Brandmeldeanlage) des Gebäudes farblich dargestellt sind. Sie werden im Format DIN A4 oder DIN A3 und wenn möglich im Maßstab 1:100 erstellt. Eine Fortschreibung dieser Visualisierungspläne nach dem Planungsprozess dient der Erstellung  von Flucht- und Rettungsplänen oder auch von Feuerwehrplänen.

Flucht- und Rettungspläne

Diese sind in Sonderbauten und nach Arbeitsrecht (u.a. ASR A1.3) erforderlich. Sie dienen den anwesenden Personen zur Eigenrettung und ggf. auch als Orientierung für die Feuerwehr, wenn keine Feuerwehrpläne für das Gebäude vorhanden sind. Sie werden gemäß DIN ISO 23601 im Format DIN A3 (in Einzelräumen auch DIN A4 zulässig) in den Maßstäben 1:100, 1:250 oder 1:350 erstellt.

Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z. B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.

Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann bspw. in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • Bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
  • In Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Flucht- und Rettungspläne weisen zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Nach DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne sollen die Pläne mindestens den Maßstab 1:250 und das Format A3 aufweisen und müssen mit einer Legende und der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein. Für besondere Anwendungsfälle, wie z.B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.

Die Flucht- und Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über:

  • Den Gebäudegrundriss oder Teile davon: Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Hintergrund des Planes soll weiß sein.
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege: Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Die Fluchtwege sind vollflächig grün zu kennzeichnen.
  • Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen: Es sind Kennzeichnungen der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Als Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) sind die internationalen Sicherheitssymbole der ISO 7010 Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden.
  • Lage der Sammelplätze: Auf dem Flucht- und Rettungsplan sind die Sammelplätze zu kennzeichnen.
  • Standort des Betrachters: Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen. Der Standpunkt ist im Grundriss blau auszuweisen.

Flucht- und Rettungspläne können Anweisungen zum Verhalten im Brand- und/oder im Gefahrenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Fluchtwegpläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar und verständlich sind. WICHTIG: Bei Veränderungen im Gebäude oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss eine Überarbeitung der Fluchtwegpläne erfolgen.

Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Geeignete Stellen sind bspw. zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, z.B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Ist am Ort des Aushangs eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, muss der Flucht- und Rettungsplan auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung nutzbar sein. Dies kann bspw. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.

Feuerwehr-Laufkarten

Feuerwehr-Laufkarten werden immer dann benötigt, wenn eine Brandmeldeanlage installiert ist. Sie sind Voraussetzung für die Aufschaltung der Brandmeldezentrale bei der zuständigen Feuerwehr. Feuerwehr-Laufkarten sind laminierte beidseitig farbig bedruckte Karten, in DIN A4 oder DIN A3, die den Einsatzkräften der Feuerwehr den Weg von der Brandmeldezentrale in den Brandbereich / zum ausgelösten Brandmelder zeigen.

Auf den Karten werden die Brandmelder jeweils einer Meldergruppe, das Feuerwehrschlüsseldepot, der Gebäudezugang sowie der Standort der Brandmeldezentrale, die Übertragungseinrichtung, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau sowie alle für die Feuerwehreinsatzkräfte relevanten Einrichtungen eingetragen.

Feuerwehr-Laufkarten enthalten im Kopf Angaben über das Gebäude, die Etage, die Raumnummer, die Anzahl und die Art der Melder und die Meldergruppe. Die Vorderseite zeigt in einem größeren Maßstab den Gebäudegrundriss und den Laufweg von der Erstinformationsstelle bis in den Brandbereich / zu den ausgelösten Meldergruppen.

Auf der Rückseite werden in einem kleinen Maßstab der überwachte Bereich, die Standorte, die Anzahl der einzelnen Melder sowie der entsprechende Laufweg zu den einzelnen Meldern dargestellt. Bei Bedarf können die Laufkarten zusätzliche Informationen für die Einsatzkräfte enthalten. Beispiele für Zusatzinformationen sind:

  • Zwischendeckenmelder
  • Melder im Doppelboden
  • Melder hinter Revisionsluke
  • Explosionsgefährdeter Bereich
  • Zugang mit Schlüssel Nummer …

Feuerwehr-Laufkarten enthalten eine Legende über die in der Karte verwendeten Symbole. Die Laufkarten befinden sich in Nähe der Brandmeldeanlage in einem Aufbewahrungskasten. Je Meldergruppe der BMZ wird eine Feuerwehr-Laufkarte benötigt. Sie werden überwiegend nach DIN 14675 bzw. nach Angaben der örtlichen Feuerwehr objektbezogen angefertigt.

Sie möchten im wahrsten Sinne des Wortes Planungssicherheit, um den notwendigen Auflagen für den vorbeugenden Brandschutz gerecht zu werden? Planen Sie – mit uns! Jetzt anrufen unter 06205 / 16127.

(Quelle: www.baunetzwissen.de)