Brandfrüherkennung
Sicherheitstechnik // Brandschutz
Traurige Bilanz durch Brände: Täglich verunglückt in Deutschland mindestens ein Mensch tödlich. Dem entgegenzuwirken und größtmögliche Sicherheit für Mensch, Tier und Sachwert zu gewährleisten, finden sich in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z.B. den Feuerwehrgesetzen, Bauordnungen, Gesetzen und Richtlinien wieder. Gebäude-Brandschutz beinhaltet auch vorbeugende Maßnahmen wie Anlagentechnischer Brandschutz. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:
Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675
Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfangen, auswerten und dann reagieren. Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.
Um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und damit möglichen Gefahren vorzubeugen, lassen sich durch sogenannte Störmeldeanlagen „Soll-Ist-Zustände“ überwachen und aufzeichnen (siehe auch Monitoring). Allgemein betrachtet, bleibt aber die Gewichtung der aus Störanlagen gewonnenen Erkenntnisse immer noch Entscheidungssache des Menschen.
WICHTIG: Brandmeldeanlagen dürfen nur von zertifizierten Betrieben bearbeitet werden.
Gut zu wissen, dass Sie mit uns als zertifizierte Fachfirma für Brandmeldeanlagen garantiert auf der sicheren Seite sind! Sie haben Fragen? Sie möchten eine unverbindliche Beratung? Gerne! Einfach anrufen unter: 06205 / 16127.
Wir sind als Fachfirma für Brandmeldeanlagen zertifiziert, für die nach DIN 14675 festgelegten Phasen:
- Planung
Entwurfs- und Ausführungsplanung
Spezifikation der Anlage
Grunddatenerfassung aus der Konzeptionierung, Funktionen, Bestandteile, Leistungsverzeichnis
- Projektierung
Werks- und Montageplanung
Auswahl der Brandmeldeanlage und deren Auswertelemente
Erstellung der Montagepläne
- Montage und Installation
Leitungsnetz
Bestandteile der Brandmeldeanlage
- Inbetriebsetzung
Installation überprüfen
System parametrieren und einschalten
Messung und Funktionsprüfung an der Brandmeldeanlage durchführen
- Abnahme
Verifizierung; Bestandteile, System, Installation und Funktion nach Ausführungsunterlagen und Konzept der Brandmeldeanlage
Übergabe der Anlage
Inbetriebnahme der Anlage durch den Betreiber
- Instandhaltung
Maßnahmen der periodischen Inspektion
Vorbeugende Wartung
Reparatur der Anlage
Piept´s bei Ihnen, wenn´s drauf ankommt?
Hoffentlich, denn im Ernstfall bleiben nur ca. 3 Minuten.
Rauchmelder sind Lebensretter.
Auslöser der Katastrophe sind größtenteils technische Defekte sowie das Zündeln von Kindern. Die tödliche Gefahr lauert vor allem nachts, wenn alle schlafen und – sie ist geruchlos. Statistiken belegen, dass die Mehrheit aller Brandopfer an einer Rauchvergiftung stirbt. 70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf von einem Brand überrascht. Bei unbemerktem Einatmen führen die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid innerhalb von zwei bis drei Minuten zur Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod. Folglich zählt im Ernstfall jede Sekunde, denn bereits drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein.
In diesen Bundesländern ist deshalb die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben:
Bundesland | Einbaupflicht für Neu- und Umbauten | Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten |
---|---|---|
Mecklenburg-Vorpommern | seit Sept. 2006 | abgelaufen seit Ende 2009 |
Schleswig-Holstein | seit Dez. 2004 | abgelaufen seit Ende 2010 |
Hamburg | seit Dez. 2005 | abgelaufen seit Ende 2010 |
Rheinland-Pfalz | seit Dez. 2003 | abgelaufen seit Juli 2012 |
Hessen | seit Mai 2005 | abgelaufen seit Ende 2014 |
Baden-Württemberg | seit Juli 2013 | abgelaufen seit Ende 2014 |
Sachsen-Anhalt | seit Dez. 2009 | abgelaufen seit Ende 2015 |
Bremen | seit Mai 2010 | abgelaufen seit Ende 2015 |
Niedersachsen | seit Nov. 2012 | abgelaufen seit Ende 2015 |
Nordrhein-Westfalen | seit April 2013 // Pflicht ab 01.01.2017 | bis 31. Dez. 2016 |
Saarland | seit Juni 2004 // Pflicht ab 01.01.2017 | bis 31. Dez. 2016 |
Bayern | seit Januar 2013 | bis 31. Dez. 2017 |
Thüringen | seit Januar 2008 | bis 31. Dez. 2018 |
Sachsen | seit Januar 2016 | in Planung |
Berlin | in Planung | in Planung |
Brandenburg | in Planung | in Planung |
(Quelle: Hekatron, 2016)
Stand heute – 2020 – gilt: Die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.
Fristen und Termine für Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.
Hinweis:
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesen Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
Rauchmelder-Installation
In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Das Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten sollen demnach mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.
(Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/ 2020)
Auszug aus LBO // Landesbauordnungen in Deutschland:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Rauchmelder und Hitzemelder warnen im Brandfall durch einen unüberhörbaren, lauten Piepton rechtzeitig vor der Gefahr, bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Allein im Privatbereich sind jährlich durch Brandschäden über 1 Milliarde Euro zu beklagen. Im Grunde genommen sind Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) kleine Brandmeldeanlagen, unterschiedlicher Kenngrößen wie z.B. Rauch, Temperatur, Flammen etc., bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit. Brandmeldeanlagen wie Rauchwarnmelder dienen so der Brandfrüherkennung.
Neben den bekannten Stand-Alone-Rauchwarnmeldern gibt es u.a. auch Funk- und CO-Rauchwarnmelder. Durch Funkrauchmelder und Funkgasmelder kann der Brandschutz auch von älteren Gebäuden nachträglich verbessert werden. In Kombination einer Funkalarmzentrale mit Wählgerät kann ein entstehender Brand früh erkannt werden und auch bei Abwesenheit der Bewohner das Feuer an die zuständigen Stellen melden (siehe auch Alarmübertragungseinrichtung AÜE).
Rauchwarnmelder ist nicht gleich Rauchwarnmelder.
Leider halten oftmals die Verpackungsbeschreibungen der preisgünstigen, handelsüblichen Rauchwarnmelder nicht das, was sie versprechen. Die Mängel reichen von Billigbatterien bis hin zu ausgelösten Fehlalarmen. Deshalb gehen wir für Ihre Sicherheit auf Nummer sicher!
Die von uns verbauten Rauchwarnmelder – von unserem leistungsfähigen Partner Hekatron, einer der führenden Hersteller von Rauchwarnmeldern in Deutschland – erfüllen allerhöchste Qualitätsansprüche, alle relevanten Sicherheitsnormen und gewährleisten u.a. eine „10-jährige Geräte- und Echt-Alarm-Garantie“. (siehe Genius-Garantiebedingungen, Hekatron) Produkte mit dem „Q“-Prüfzeichen haben im Übrigen auch die hohen Prüfkriterien des Forums Brandrauchpräventation e.V. bestanden.
Die Empfehlung lautet: Lassen Sie Ihre Rauchwarnmelder vom Fachmann montieren und einmal jährlich warten. Das sichert die volle Funktionsfähigkeit über die gesamte Betriebslebensdauer.
Am besten gleich anrufen und Termin vereinbaren! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat, Tat und unserem Fachwissen zur Seite – AE Wörner GmbH – Telefon: 06205 / 16127.